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Hinweise im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG):
Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes ab 1. Dezember 2023 müssen Unternehmen und Organisationen von 50 bis 249 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle eingerichtet haben. Mit nachstehenden Link können Sie sich als Beschäftigte/Beschäftigter an die interne Meldestelle wenden, wenn Sie rechtswidrige Vorgänge beobachten. Beschäftigte in diesem Sinne sind nicht nur Mitarbeitende, sondern auch beispielsweise Ehrenamtliche. Bitte beachten Sie dringend, dass die Hinweisstelle keine Beschwerdestelle ist und bewusst falsche Angaben rechtliche Konsequenzen für den Hinweisgebenden haben können. Melden Sie bitte also nur Vorgänge, die Sie als Gesetzesverstöße erkennen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und/oder anonym hier abzugeben: https://bistum-dresden-meissen.solidaris-hinweisgebersystem.de
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Hinweise nicht bearbeitet wurden, haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Anliegen an externe Meldestellen zu richten, zum Beispiel: Bundesamt für Justiz Externe Meldestelle des Bundes 53094 Bonn Tel.: 0228 99 410-6644 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)
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